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   FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02   

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FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02 (https://dejure.org/2003,11265)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.11.2003 - 12 K 247/02 (https://dejure.org/2003,11265)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. November 2003 - 12 K 247/02 (https://dejure.org/2003,11265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslegung einer beim Wohnsitz-FA eines GbR-Gesellschafters abgegebenen GuV als Einspruch gegen den aufgrund einer Schätzung ergangenen Feststellungsbescheid der GbR

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 357 Abs. 2 S. 1 AO 1977; § 357 Abs. 2 S. 2 AO 1977; § 133 BGB; § 162 AO 1977
    Zuständige Behörde für Einlegung des Einspruchs; Auslegung eines Einspruchs; Abgabe einer Gewinn- und Verlustrechnung im Schätzungsfall als Einspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personengesellschaft; Wohnsitz-Finanzamt; Einspruch; Auslegung; Schätzung - Beim Wohnsitz-Finanzamt eines Gesellschafters abgegebene Gewinn- und Verlustrechnung als Einspruch gegen Feststellungsbescheid der Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beim Wohnsitz-Finanzamt eines Gesellschafters abgegebene Gewinn- und Verlustrechnung - als Einspruch gegen Feststellungsbescheid der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständige Behörde für Einlegung des Einspruchs; Auslegung eines Einspruchs; Abgabe einer Gewinn- und Verlustrechnung im Schätzungsfall als Einspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.02.2003 - V R 87/01

    Steuererklärungseingang nach Schätzungsbescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    In diesem Zusammenhang hat der BFH entschieden, dass eine in einem Schätzfall nach Erlass des Steuerbescheids beim Finanzamt innerhalb der Einspruchsfrist ohne weitere Erklärung eingereichte Steuererklärung im Zweifel als Einspruch auszulegen ist (BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 V R 87/01, BStBl. II 2003, 505).

    (2) Der vorliegende Sachverhalt kann nach Überzeugung des Senats nicht anders behandelt werden als der Schätzfall, bei dem innerhalb der Einspruchsfrist ohne weitere Mitteilung einer Steuererklärung eingeht und diese als Einspruch auszulegen ist (so der BFH im Urteil vom 27. Februar 2003, a.a.O.).

  • BFH, 18.03.1998 - II R 41/97

    Inhalt der ordnungsgemäßen Auslegung einer Prozesserklärung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH dürfen bei der Auslegung eines Einspruchs in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände berücksichtigt werden (vgl. zu Prozesserklärungen BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235; BFH-Beschluss vom 29. November 1995 X B 328/94, BFHE 179, 222, BStBl II 1996, 322).

    Die Auslegung darf jedoch nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte finden lassen (s. Urteil in BFH/NV 1998, 1235).

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    Lasse deshalb die Äußerung eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er ein Rechtsmittel einlegen wolle, so sei im Allgemeinen die Erklärung als Rechtsmittel zu betrachten, um zugunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der Rechtskraft aufzuhalten (Vergl. Beschluss des BVerfG vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, HFR 2003, 74 m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH dürfen bei der Auslegung eines Einspruchs in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände berücksichtigt werden (vgl. zu Prozesserklärungen BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235; BFH-Beschluss vom 29. November 1995 X B 328/94, BFHE 179, 222, BStBl II 1996, 322).
  • BFH, 19.06.1997 - IV R 51/96

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit des eingelegten Rechtsbehelfs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    Der angefochtene Verwaltungsakt als Objekt des Einspruchs muss sich aber aus der Einspruchsschrift in der Weise ergeben, dass er sich entweder durch deren Auslegung ermitteln lässt oder dass Zweifel oder Unklarheiten am Gewollten durch Rückfragen beseitigt werden können (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 51/96, BFH/NV 1998, 6; BFH, Beschluss vom 15. Dezember 1998 I B 45/98, BFH/NV 1999, 751).
  • BFH, 15.12.1998 - I B 45/98

    Freistellung oder Anrechnung für Arbeitslohn von leitenden Angestellten einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    Der angefochtene Verwaltungsakt als Objekt des Einspruchs muss sich aber aus der Einspruchsschrift in der Weise ergeben, dass er sich entweder durch deren Auslegung ermitteln lässt oder dass Zweifel oder Unklarheiten am Gewollten durch Rückfragen beseitigt werden können (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 51/96, BFH/NV 1998, 6; BFH, Beschluss vom 15. Dezember 1998 I B 45/98, BFH/NV 1999, 751).
  • BFH, 02.06.1987 - VII R 36/84

    Versäumnis der Klagefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    Für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung kommt es nicht darauf an, ob und ggf. wann der Adressat die Mitteilung über die Niederlegung seinem Briefkasten entnommen hat oder ob er sie tatsächlich vorgefunden hat (BFH-Urteil vom 2. Juni 1987 VI R 36/84, BFH/NV 1988, 170; BFH-Urteil vom 5. Januar 1990 III S 7/89, BFH/NV 1991, 322).
  • BFH, 10.10.1978 - VIII R 197/74

    Unwirksamkeit einer Ersatzzustellung - Beurkundung einer Ersatzzustellung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    Zwar kann der Inhalt der Urkunde durch Gegenbeweis widerlegt werden (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1978 VIII R 197/74, BFHE 126, 359, BStBl II 1979, 209; BFH-Urteil vom 7. Februar 1996 X R 79/95, BFH/NV 1996, 567).
  • BFH, 07.02.1996 - X R 79/95

    Verfahrensmangel der gesetzeswidrig fehlenden Vertretung im finanzgerichtlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    Zwar kann der Inhalt der Urkunde durch Gegenbeweis widerlegt werden (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1978 VIII R 197/74, BFHE 126, 359, BStBl II 1979, 209; BFH-Urteil vom 7. Februar 1996 X R 79/95, BFH/NV 1996, 567).
  • BFH, 05.01.1990 - III S 7/89

    Wiederholung der Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Rechtsanwalt, um eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02
    Für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung kommt es nicht darauf an, ob und ggf. wann der Adressat die Mitteilung über die Niederlegung seinem Briefkasten entnommen hat oder ob er sie tatsächlich vorgefunden hat (BFH-Urteil vom 2. Juni 1987 VI R 36/84, BFH/NV 1988, 170; BFH-Urteil vom 5. Januar 1990 III S 7/89, BFH/NV 1991, 322).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 7/04

    Umdeutung: ESt-Erklärung und GuV-Rechnung einer GbR als Einspruch gegen den

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 474 veröffentlicht.
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